Steht im Arbeitsvertrag ein anderes Gehalt als vereinbart, solltest du die Abweichung vor der Unterschrift schriftlich beanstanden und eine korrigierte Fassung verlangen. Hast du bereits unterschrieben, sichere das Stellenangebot, E-Mails und andere Nachweise und fordere den Arbeitgeber unverzüglich zur schriftlichen Berichtigung auf. Eine eigenmächtige Änderung im Vertrag oder eine bloße mündliche Zusage schafft unnötige Beweisprobleme.
Zuerst klären, was tatsächlich voneinander abweicht
Nicht jede vermeintlich falsche Gehaltsangabe ist ein Schreibfehler. Vergleiche den Arbeitsvertrag mit der schriftlichen Zusage und prüfe, ob sich die Angaben auf dieselbe Rechengröße beziehen. Besonders häufig werden Monats- und Jahresgehalt, Brutto und Netto oder feste und variable Vergütung verwechselt.
- Ist das Gehalt als Bruttobetrag ausgewiesen? Arbeitsverträge nennen üblicherweise das Bruttogehalt, nicht den späteren Auszahlungsbetrag.
- Beziehen sich beide Angaben auf denselben Zeitraum, etwa einen Monat oder ein Kalenderjahr?
- Sind Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provision oder Bonus im Jahresbetrag enthalten?
- Gilt der Betrag für die vereinbarte Wochenarbeitszeit oder wurde bei Teilzeit ein anteiliges Gehalt eingesetzt?
- Beginnt eine angekündigte Gehaltserhöhung erst nach der Probezeit oder ab einem ausdrücklich genannten Datum?
- Enthält der Vertrag eine Tarifgruppe, Entgeltstufe oder Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, die den Betrag beeinflusst?
Vergleiche außerdem die Zahl und die ausgeschriebene Währung. Ein offensichtlicher Zahlendreher ist anders zu beurteilen als eine vollständig abweichende Vergütungsregelung mit Bonusbedingungen. Markiere die betroffene Vertragsstelle, ohne das Original selbst zu überschreiben.
Vor der Unterschrift nur eine berichtigte Fassung akzeptieren
Solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, lässt sich der Fehler meist ohne rechtliche Auseinandersetzung bereinigen. Teile der Personalabteilung oder der zuständigen Führungskraft mit, welcher Betrag besprochen wurde, und füge den passenden Nachweis bei. Bitte um einen neu ausgestellten Vertrag oder um einen von beiden Seiten unterschriebenen Nachtrag.
- Vergleiche Vertrag, Stellenangebot und schriftliche Gehaltszusage.
- Nenne die fehlerhafte Vertragsstelle und den vereinbarten Betrag einschließlich Zeitraum und Bruttoangabe.
- Bitte um eine vollständige, datierte Korrekturfassung.
- Prüfe die neue Version vollständig, weil bei einer Überarbeitung auch andere Klauseln verändert worden sein können.
- Unterschreibe erst, wenn Betrag, Zahlungszeitpunkt, Arbeitszeit und variable Bestandteile zusammenpassen.
Streiche den Betrag nicht einfach durch und trage selbst eine neue Zahl ein. Eine handschriftliche Änderung kann zwar wirksam vereinbart werden, wenn beide Seiten sie eindeutig bestätigen. Eine saubere Neufassung oder ein beidseitig unterschriebener Nachtrag verhindert jedoch Streit darüber, welche Version gelten sollte.
Nach der Unterschrift zählt die belegbare Vereinbarung
Ein bereits unterschriebener Vertrag beendet die Prüfung nicht. Entscheidend ist, was die Parteien vereinbart haben und wie die Erklärungen unter den jeweiligen Umständen zu verstehen sind. Eine vorherige schriftliche Zusage kann dabei wichtig sein; sie setzt den unterschriebenen Vertrag aber nicht in jedem Fall automatisch außer Kraft.
Sichere deshalb alle Unterlagen in ihrer ursprünglichen Form:
- Stellenanzeige oder schriftliches Stellenangebot,
- E-Mails und Nachrichten zur Gehaltsverhandlung,
- Notizen mit Datum, Gesprächspartnern und Gesprächsinhalt,
- Vertragsentwürfe und die unterschriebene Endfassung,
- gegebenenfalls Tarifvertrag, Entgelttabelle oder Betriebsvereinbarung.
Wurde beispielsweise schriftlich ein monatliches Bruttogehalt vereinbart und enthält die Endfassung erkennbar einen abweichenden Zahlendreher, spricht das für einen Berichtigungsbedarf. Existiert dagegen nur eine unverbindliche Spanne aus der Stellenanzeige, während im Vertrag ein eindeutiger Festbetrag steht, ist die Beweislage deutlich schwieriger. Auch eine mündliche Zusage kann rechtlich bedeutsam sein, ist ohne Zeugen oder ergänzende Unterlagen jedoch schwerer nachzuweisen.
Schriftliche Korrektur beim Arbeitgeber anstoßen
Die Mitteilung sollte sachlich bleiben und weder einen Vertragsverzicht noch die Zustimmung zum niedrigeren Betrag erkennen lassen. Benenne den Unterschied und verlange eine schriftliche Klärung. Der folgende Text kann angepasst und per E-Mail oder nachweisbar als Brief übermittelt werden:
Betreff: Bitte um Berichtigung der Gehaltsangabe in meinem Arbeitsvertrag
in meinem Arbeitsvertrag vom [Datum] ist unter [Vertragsziffer oder Abschnitt] ein Bruttogehalt von [Betrag laut Vertrag] Euro pro [Monat/Jahr] angegeben. Vereinbart wurde nach meiner Dokumentation ein Bruttogehalt von [vereinbarter Betrag] Euro pro [Monat/Jahr]. Die Vereinbarung ergibt sich aus [Stellenangebot/E-Mail vom Datum/Gespräch vom Datum mit Name].
Ich bitte um Prüfung und um Übersendung einer berichtigten Vertragsfassung oder eines von beiden Seiten zu unterzeichnenden Nachtrags. Bitte bestätigen Sie mir außerdem bis zum [angemessenes Datum einsetzen], welcher Betrag für das Arbeitsverhältnis und die Entgeltabrechnung zugrunde gelegt wird.
Diese Nachricht dient der Klärung der abweichenden Gehaltsangabe. Eine Zustimmung zu einer niedrigeren als der vereinbarten Vergütung ist damit nicht verbunden.
Bewahre die versendete Nachricht und die Antwort auf. Bestätigt der Arbeitgeber den richtigen Betrag, sollte die Zusage trotzdem in eine unterschriebene Vertragskorrektur oder einen Nachtrag übernommen werden. Eine lose E-Mail kann als Nachweis helfen, ist aber weniger eindeutig als ein von beiden Seiten bestätigtes Dokument.
Falls bereits zu wenig Gehalt ausgezahlt wurde
Weicht die erste Abrechnung vom nachweisbar vereinbarten Betrag ab, trenne zunächst einen Vertragsfehler von einem Abrechnungsfehler. Kontrolliere Bruttogrundgehalt, Arbeitszeit, Eintrittsdatum, unbezahlte Fehlzeiten, variable Bestandteile und den Abrechnungszeitraum. Der Nettobetrag allein genügt für den Vergleich nicht, weil Steuern und Sozialabgaben die Auszahlung verändern.
Ist bereits das Bruttogrundgehalt zu niedrig, reklamiere die Abrechnung schriftlich und beziffere die Differenz je Abrechnungsmonat. Prüfe dabei sofort, ob der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Ausschlussfristen enthält. Solche Regelungen können verlangen, dass Entgeltansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Form geltend gemacht werden. Welche Frist wirksam ist, hängt von der Formulierung und dem anwendbaren Recht ab; warte daher nicht bis zur allgemeinen Verjährungsgrenze.
Eine Geltendmachung sollte den betroffenen Monat, das abgerechnete Bruttogehalt, das beanspruchte Bruttogehalt und die Bruttodifferenz nennen. Bei mehreren Monaten listest du jeden Abrechnungszeitraum einzeln auf. So kann der Arbeitgeber die Forderung prüfen, ohne dass unklar bleibt, welche Zahlung verlangt wird.
Diese rechtlichen Prüfpunkte sind in Deutschland wichtig
Für Arbeitsverhältnisse in Deutschland gehört die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen, die nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes dokumentiert werden müssen. Ein Fehler in dieser Dokumentation bedeutet jedoch nicht automatisch, dass stets der vom Arbeitnehmer angenommene Betrag gilt oder der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam ist. Für den Anspruch kommt es auf die tatsächliche Vereinbarung, ihre Auslegung und die verfügbaren Beweise an.
Den geltenden Wortlaut des Nachweisgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs kannst du in der amtlichen Gesetzessammlung „Gesetze im Internet“ prüfen. Bei einer Vergütung unterhalb der gesetzlichen Untergrenze sind außerdem die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Zollverwaltung zum Mindestlohn maßgeblich. Ein Tarifvertrag oder eine allgemeinverbindliche tarifliche Regelung kann zusätzliche Mindestbedingungen vorgeben.
Bei Uneinigkeit helfen je nach Betrieb der Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine auf Arbeitsrecht ausgerichtete Rechtsberatung. Für eine gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen ist das Arbeitsgericht zuständig. Vor einem solchen Schritt sollte insbesondere geprüft werden, welche Vertragsfassung gilt, welche Beweise vorhanden sind und ob Fristen laufen.
Wenn der Arbeitgeber die Berichtigung ablehnt
Reagiert der Arbeitgeber nicht oder bestreitet er die Vereinbarung, richte das weitere Vorgehen nach der Beweislage und dem Stand des Arbeitsverhältnisses aus:
- Vor der Unterschrift: Unterschreibe die abweichende Fassung nicht, wenn du dem dort genannten Gehalt nicht zustimmst. Verlange eine eindeutige Entscheidung über die Vergütung.
- Nach der Unterschrift, aber vor Arbeitsbeginn: Bitte schriftlich um Klärung und hole bei erheblicher Differenz arbeitsrechtlichen Rat ein, bevor du weitreichende Erklärungen abgibst.
- Nach Arbeitsbeginn ohne Minderzahlung: Bestehe auf einer dokumentierten Korrektur, damit die falsche Angabe nicht später bei Gehaltserhöhungen, Bonusberechnungen oder Bescheinigungen verwendet wird.
- Nach einer zu niedrigen Auszahlung: Mache die Bruttodifferenz nachweisbar geltend und beachte mögliche Ausschlussfristen.
- Bei Verdacht auf eine Vergütung unter gesetzlichen oder tariflichen Mindestbedingungen: Lass die anwendbare Untergrenze anhand von Tätigkeit, Branche, Tarifbindung und Zeitraum prüfen.
Unterschreibe keinen Änderungs- oder Aufhebungsvertrag unter Zeitdruck. Solche Dokumente können über die Gehaltskorrektur hinaus weitere Rechte verändern. Enthält die angebotene Lösung einen Verzicht auf frühere Ansprüche, eine Rückzahlungsklausel oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
Häufige Fragen zur fehlerhaften Gehaltsangabe
Verschiebt eine Vertragskorrektur automatisch den Arbeitsbeginn?
Nein. Eine Berichtigung des Gehalts ändert den vereinbarten Starttermin nicht automatisch. Achte aber darauf, dass eine neue Vertragsfassung das ursprüngliche Eintrittsdatum übernimmt und nicht unbeabsichtigt weitere Vertragsbedingungen ersetzt.
Was gilt, wenn der Vertrag richtig ist, aber die Gehaltsabrechnung abweicht?
Dann liegt eher ein Abrechnungs- oder Stammdatenfehler als ein Vertragsfehler vor. Vergleiche das vertragliche Bruttogehalt mit dem Bruttogrundgehalt auf der Abrechnung und reklamiere die Differenz bei Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung. Variable Vergütung, Teilmonate und unbezahlte Zeiten müssen dabei getrennt betrachtet werden.
Kann eine falsche Gehaltszahl durch jahrelange Zahlung geändert werden?
Regelmäßige Zahlungen können für die Auslegung und die tatsächliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses bedeutsam werden. Ob dadurch eine Vertragsänderung entstanden ist oder lediglich fehlerhaft abgerechnet wurde, hängt von den Erklärungen beider Seiten und den Vertragsklauseln ab. Bei länger zurückliegenden Differenzen sollten die einzelnen Abrechnungen und mögliche Ausschlussfristen fachkundig geprüft werden.